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Frequently Asked Questions (FAQ)

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Personenbezogene Daten sind Informationen, die eine natürliche Person identifizieren oder identifizierbar machen können. Dies kann eine Vielzahl von Informationen umfassen, wie z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, IP-Adresse, Standortdaten und vieles mehr.

Die DSGVO steht für die Datenschutz-Grundverordnung. Es handelt sich dabei um eine Verordnung der Europäischen Union, die die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht. Sie schützt die Grundrechte und Freiheiten von Einzelpersonen und deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.

Ein Datenschutzbeauftragter kann helfen, die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen, indem er regelmäßige Datenschutzprüfungen durchführt und Datenschutzmaßnahmen implementiert und überwacht. Unser Team von Bauer Consult unterstützt Sie sowohl, beratend als auch bei der Stellung eines Datenschutzbeauftragten.

Unternehmen sind verantwortlich für den Schutz der personenbezogenen Daten, die sie verarbeiten. Sie müssen sicherstellen, dass sie die Datenschutzgesetze einhalten, geeignete Datenschutzmaßnahmen implementieren, die Rechte der betroffenen Personen respektieren und sie informieren, wie ihre Daten verarbeitet werden.

Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, brauchen einen Datenschutzbeauftragten. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn sie mit 20 oder mehr Mitarbeitern regelmäßig und systematisch personenbezogene Daten verarbeiten oder wenn Sie bestimmt Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeiten.

 

Ein Unternehmen, welches nicht besondere Kategorien von Daten verarbeitet und unter 20 Mitarbeiter stark ist, benötigt ebenso jemanden, der für den Datenschutz im Unternehmen zuständig ist und ebenso ein Datenschutzkonzept. Einzig die Benennung eines Datenschutzbeauftragten bei der Aufsichtsbehörde entfällt.

Ein Datenschutzbeauftragter ist notwendig, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu gewährleisten und das Unternehmen vor möglichen Datenschutzverletzungen und den damit verbundenen Strafen zu schützen. Er oder sie berät das Unternehmen in Bezug auf Datenschutzfragen und fungiert als Kontaktperson zu Datenschutzbehörden und betroffene Personen.

Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt oft eine breitere Erfahrung und Expertise mit, da er oder sie mit einer Vielzahl von Datenschutzfragen in verschiedenen Branchen konfrontiert ist. Zudem besteht bei externen Datenschutzbeauftragten kein Interessenskonflikt, da sie unabhängig von der Unternehmensleitung agieren können.

– Keine zusätzlichen Kosten und Zeitinvestition für die Aus- und Weiterbildung, eines internen Datenschutzbeauftragten
– Verringerung der zu investierenden Zeit
– Immer auf dem aktuellen Stand
– Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren

– Ein interner Datenschutzbeauftragter genießt Kündigungsschutz

Ein externer Datenschutzbeauftragter berät das Unternehmen in Datenschutzfragen, überwacht die Einhaltung der Datenschutzgesetze, führt Datenschutzschulungen für Mitarbeiter durch, überprüft Datenschutzmaßnahmen und Prozesse, und fungiert als Kontaktperson für Datenschutzbehörden und betroffene Personen.

Bei einer Datenschutzverletzung ist es die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten, die Situation zu bewerten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und die Datenschutzbehörde und die betroffenen Personen zu informieren, sofern erforderlich. Der Datenschutzbeauftragte wird auch dabei helfen, das Problem zu beheben und zukünftige Verstöße zu verhindern.

Ein Datenschutzbeauftragter schützt die personenbezogenen Daten der Kunden, indem er sicherstellt, dass die Datenverarbeitung im Einklang mit den Datenschutzgesetzen steht. Er oder sie implementiert und überwacht Datenschutzmaßnahmen, berät das Unternehmen in Datenschutzfragen und reagiert auf Anfragen und Beschwerden von Kunden in Bezug auf ihre Daten.

Das „Recht auf Vergessenwerden“ ist ein Konzept, das in der DSGVO verankert ist. Es gibt Individuen das Recht, von Unternehmen die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, unter bestimmten Umständen, wie z. B. wenn die Daten nicht länger für den Zweck benötigt werden, für den sie ursprünglich gesammelt wurden.

Datenminimierung bezieht sich auf das Prinzip, dass nur so viele personenbezogene Daten wie nötig gesammelt und verarbeitet werden sollten. Das bedeutet, dass Unternehmen nur die Daten sammeln und speichern sollten, die sie wirklich für den vorgesehenen Zweck benötigen. Dies ist wichtig, um die Privatsphäre von Einzelpersonen zu schützen und das Risiko von Datenschutzverletzungen zu minimieren.

Ein Datenverstoß tritt auf, wenn personenbezogene Daten ohne Genehmigung auf irgendeine Weise offenlegt, zugänglich gemacht, verändert oder verloren gehen. Im Falle eines Datenverstoßes sollte ein Unternehmen die Situation bewerten, angemessene Maßnahmen ergreifen, um das Problem zu beheben, und die Datenschutzbehörde und betroffene Personen informieren, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

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